Sonntagruhe hat hohen Stellenwert

Das Bundesverfassungsgericht hat die ausufernde Freigabe der Ladenöffnungszeiten insbesondere an den Adventssonntagen – wie sie vor allem das Land Berlin praktizierte – für verfassungswidrig erklärt. Jürgen Klimke begrüßt diese Entscheidung und auch die Begründung, dass die Freigabe der Öffnungszeiten an allen vier Adventssonntagen die Religionsfreiheit verletzen würde.

Ganz konkret geht es dem Bundesverfassungsgericht um den Sonn- und Feiertagsschutz, „der neben seiner weltlich-sozialen Bedeutung auch in einer religiös-christlichen Tradition wurzelt“, so das Verfassungsgericht in seiner Pressemitteilung zur Urteilsbegründung. „Damit ist festgehalten, dass der Sonntag auch weiterhin besonderen verfassungsrechtlichen Schutz genießt und ein bloßes wirtschaftliches Interesse für die Aufhebung des Ruhetages nicht ausreicht. Zudem wurde mit dem Urteil auf die Bedeutung christlicher Traditionen verwiesen“, freut sich Jürgen Klimke. Er bewertet deshalb die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts als ein Festhalten an wirklichen Grundwerten und ein Zeichen gegen die Kommerzialisierung aller Gesellschaftsbereiche. Anders als die Volksabstimmung in der Schweiz hat das Bundesverfassungsgericht mit dieser Entscheidung die Religionsfreiheit gestärkt.