Warum ich für das Recht auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts gestimmt habe

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Im Vorfeld zur heutigen Abstimmung im Deutschen Bundestag zum Gesetzentwurf zur „Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts“ erreichten mich sowohl ablehnende als auch zustimmende Nachrichten. Mit einer wachsenden Zahl von Kolleginnen und Kollegen meiner Fraktion habe ich in den vergangenen Jahren das Thema der rechtlichen Gleichstellung von Lesben und Schwulen begleitet und mich schon früher für das Recht auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts ausgesprochen.

Die Entscheidung der Kanzlerin, die Abstimmung zu einer Entscheidung des Gewissens freizugeben war richtig. Das Taktieren des Koalitionspartners SPD stellt für mich aber einen großen Vertrauensbruch dar. Eine daraus resultierende Ablehnung des Gesetzentwurfes aus taktischen Gründen konnte ich aufgrund meiner Überzeugung jedoch nicht in Betracht ziehen. Ich hätte mir eine intensivere Debatte über das Thema sehr gewünscht.

In der Definition von Ehe folge ich den Leitlinien der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD). Vertrauen, Verlässlichkeit und die Übernahme von Verantwortung in der Gestaltung menschlicher Beziehungen sind für mich von zentraler Bedeutung. Die Ehe ist für mich auch weiterhin ein Modell mit Zukunft und eine Öffnung für gleichgeschlechtliche Paare eine konsequente und zeitgemäße Fortsetzung konservativer Politik.

Die Bedeutung der Ehe wird durch die Erweiterung keineswegs geschmälert, sie bekommt vielmehr ein neues Ausrufezeichen! Auch das Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche Paare wird nicht dazu führen, dass in unserem Land die Adoptionsvermittlungsstellen ihre strengen Kriterien aufweichen.

Die Debatte um die Öffnung der Ehe ist in der Vergangenheit ernsthaft und mit wechselseitigem Respekt geführt worden. In der Hoffnung, dass dies auch in den nächsten Wochen und Monaten der Fall sein wird, habe ich diese Erklärung verfasst.

Ihr
Jürgen Klimke